Mit dem Beitritt zur UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat sich die Schweiz verpflichtet, die Anerkennung, Aufwertung und Bewahrung des immateriellen Kulturerbes zu fördern.
Als immaterielles Kulturerbe gelten gemeinhin Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksweisen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die von einer Generation an die nächste weitergegeben und von Gemeinschaften als Bestandteil ihres Kulturerbes angesehen werden.
«Unser kulturelles Erbe macht uns zu dem, was wir sind. Unter kulturellem Erbe versteht man die Gesamtheit aller Kulturgüter: materielle Objekte, aber auch immaterielle Zeugnisse wie Sprache, Traditionen, Handwerks- oder Materialkenntnisse. Kulturgüter sind von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Bedeutung.» Alliance Patrimoine
Im Gegensatz zu den materiellen Kulturgütern verändert sich das immaterielle Kulturerbe stetig. Es ist äusserst vielfältig und bezeichnet lebendige, über Generationen weitergegebene Traditionen und Praktiken, die einer Gemeinschaft ein Gefühl der Identität und der Kontinuität vermitteln.